Allgemeine Geschäftsbedingungen Plantobelly für die Miete des Plantobelly-Sensors (im folgenden "Sensor") sowie das Überlassen des Plantobelly-Webservices (im folgenden "Webservice") für die Nutzung über das Internet
1 . Allgemeines / Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir für die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit am Plantobelly-Sensor sowie des Plantobelly-Webservices als Auftragnehmer, Verkäufer, Lieferant oder in einer anderen Art und Weise (im Folgenden gemeinschaftlich „Lieferant“) auftreten.
b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Lieferanten ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss / Besondere Bestimmungen
a) Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch den Lieferanten als fester Termin bestätigt wurden. Mit seiner Bestellung bzw. seinem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen.
b) Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen, ist der Lieferant berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot gem. § 147 Abs. 2 BGB anzunehmen. Die Annahme kann auch durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
3. Bereitstellung des Plantobelly-Sensors
3.1 Modell "Plantobelly L" mit LoRaWAN-Unterstützung zur monatlichen oder jährliche Miete
a) Der Lieferant sendet zu Beginn des Vertrages dem Kunden die zur Miete bestellten Sensoren postalisch zu. Die Sensoren werden, soweit nichts anderes bei Bestellung vereinbart wurden, in der Standardkonfiguration geliefert. D.h. Plantobelly-L-Modelle sind vorkonfiguriert zur Nutzung in gängigen LoRaWAN-Diensten, senden in einem festgelegten Intervall und sind bereits in Betrieb. Sendeintervall und die davon abhängige Lebensdauer der Batterie werden im Angebot bzw. Bestellung vom Lieferanten konfiguriert. Bei kürzeren Sendeintervallen verringert sich die Batterielebensauer. Das LoRaWAN-Join-Verfahren (ABP oder OTAA) wird ebenfalls bei Bestellung festgelegt.
b) Nach dem Lebensende der Batterie wird der Sensor kostenlos ausgetauscht, sofern das konfigurierte Messintervall nicht verkürzt wurde. Dazu sendet der Kunde den alten Sensor postalisch an den Lieferanten zurück und erhält postwendend einen Austausch-Sensor mit neuer Batterie. Der Austausch-Sensor wird ebenfalls in der Standard-Konfiguration geliefert.
c) Besondere Konfigurationen sind vor der Lieferung zwischen Kunden und Lieferanten abzusprechen. In gewissen Umfang kann der Sensor durch LoRaWAN-Downlinks konfiguriert werden. Durch die Veränderung des Sendeintervalls ändert sich auch die Lebensdauer der Batterie. Sollte das Sendeintervall kürzer sein als die vereinbarte Einstellung, erfolgt der Austausch einen Sensors mit leerer Batterie nicht mehr kostenlos. Ein Monitoring hierfür bietet der Plantobelly-Webservice, hier können Anzahl von Sendungen und Laufzeit eingesehen werden. Die Austauschgebühr ist in diesem Fall der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
d) Die Sensoren werden vom Kunden in der Vegetation eigenhändig installiert. Hierzu ist der Sensor nach Anleitung an der Messstelle zu vergraben.
e) Es obliegt dem Kunden, am gewünschten Installationsort die Abdeckung des LoRaWAN-Funknetzwerks zu überprüfen.
f) Mit der Miete des ersten Sensors erhält der Kunde Zugriff auf den Plantobelly-Webservice. Er erhält dazu Zugangsdaten (Email-Passwort-Kombination) zum Login auf der Webseite. Er kann bis zu 4 weitere User-Accounts für weitere interne Mitarbeiter einrichten.
3.2 Modell "Plantobelly N" mit NB-IoT-Unterstützung zum Kauf
a) Der Lieferant sendet dem Kunden die bestellten Sensoren postalisch zu. Die Sensoren werden, soweit nichts anderes bei Bestellung vereinbart wurden, in der Standardkonfiguration geliefert. Sie sind vorkonfiguriert mit einem festgelegten Senderintervall und sind bereits in Betrieb. Es gelten das im Angebot bzw. bei Bestellung angegebene Sendeintervall und die Lebensdauer der Batterie.
b) Der Sensor enthält eine NB-IoT-SIM-Karte mit einem festen Datenvolumen. Das Datenvolumen ist groß genug, um sämtliche Sendungen während der Lebensdauer der Batterie abzudecken. Es entstehen keine weiteren Kosten, die Datenübertragung ist im Kaufpreis bereits enthalten.
c) Das Sendeintervall kann auf Kundenwunsch vom Lieferanten online in einem gewissen Umfang verändert werden. Durch die Veränderung des Sendeintervalls ändert sich auch die Lebensdauer der Batterie.
d) Die Sensoren werden vom Kunden in der Vegetation eigenhändig installiert. Hierzu ist der Sensor nach Anleitung an der Messstelle zu vergraben. Das Vergraben vor Ort wird nicht vom Lieferanten geleistet.
e) Es obliegt dem Kunden, am gewünschten Installationsort die Abdeckung des NB-IoT-Funknetzes zu überprüfen.
f) Mit Kauf des ersten Sensors erhält der Kunde Zugriff auf den Plantobelly-Webservice. Er erhält dazu Zugangsdaten (Email-Passwort-Kombination) zum Login auf der Webseite. Er kann bis zu 4 weitere User-Accounts für weitere interne Mitarbeiter einrichten. Der Zugang erlischt nach der angegebenen Lebensdauer der Batterie des zuletzt erworbenen Sensors sowie nach Ende des bei Bestellung angegebenen Gültigkeitszeitraums der enthaltenen SIM-Karte des zuletzt erworbenen Sensors.
g) Sollte es zu einem Sendeausfall kommen, gilt die gesetzliche Garantie. Der Kunde sendet zur Garantieerfüllung den betreffenden Sensor an den Lieferanten, welcher den Sensor kostenfrei untersucht und ggf. den Fehler behebt bzw. den Sensor gegen einen neuen oder geprüften neuwertigen gebrauchten ("refurbished") austauscht. Der Lieferant kümmert sich im Fall des Austausches weiterhin um die Konfiguration im Plantobelly-Webservice. Es gehen dabei keine Messwerte verloren, historische Werte bleiben erhalten. Der Rückversand erfolgt kostenfrei für den Kunden. In der Garantieerfüllung ist keine Abholung vor Ort enthalten, sowie kein Austausch vor Ort und keine Neuinstallation eines Autauschgeräts vor Ort. Der Austausch von defekten und Ersatzsensoren erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.
h) Sollte der Kunde ein defektes Gerät erhalten haben, dessen Fehler dem Lieferanten bekannt ist (z.B. fehlerhafte Firmware), so stellt der Lieferant dem Kunden zunächst ein neues oder neuwertiges Austauschgerät zur Verfügung. Der Kunde sendet dann innerhalb einer zu vereinbarenden Frist das auszutauschende Gerät an den Lieferanten zurück.
4. Bereitstellung des Plantobelly-Webservices
a) In Zusammenhang mit der Miete eines oder mehrerer Plantobelly-Sensoren erhält der Kunde vom Lieferanten einen Administrator-Zugang zum Plantobelly-Webservice.
b) Der Lieferant übermittelt dem Kunden den Zugang in Form eines der vom Kunden gegebenen Emailadresse zugeordneten Passworts. Das Passwort ist vom Kunden unverzüglich in ein nur ihm bekanntes Passwort zu ändern. Der Kunde kann mit dem Administrator-Zugang bei Bedarf Zugänge für weitere Emailadressen selbst kostenfrei anlegen. Der Lieferant behält sich vor, die Anzahl der Zugänge pro Kunde zu begrenzen.
c) Die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, zu Sicherheitszwecken als Backup angelegt. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
5. Verfügbarkeit des Webservices und Zugriff auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
a) Der Lieferant schuldet eine Verfügbarkeit des Webservices am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet des Rechenzentrums, in dem die Server bereitgehalten werden) von 99 % je Vertragsjahr. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit des Webservices am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
b) Der Webservice ist nicht verfügbar bei
(aa) Störungen an von nicht vom Lieferanten oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets;
(bb) Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Lieferanten oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;
(cc) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des Servers und / oder der Anwendung zu nutzungsarmen Zeiten Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen.
6. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
a) Kommt der Lieferant den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
b) Gerät der Lieferant mit der betriebsfähigen erstmaligen Bereitstellung des Webservices in Verzug, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität des Webservices erstmalig zur Verfügung stellt.
c) Kommt der Lieferant nach betriebsfähiger Bereitstellung des Webservices den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach und ist die in Ziffer 5 vereinbarte Verfügbarkeit für das Vertragsjahr unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der der Webservice dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat der Lieferant diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen.
d) lst eine Nutzung des Webservices gem. lit c) nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen, nachdem der Lieferant vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
e) Der Lieferant hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall des Webservices nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Lieferanten nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass der Lieferant anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
f) Empfängt der Webservice keine Sendung von einem gemieteten Sensor, so ist zunächst zu prüfen, ob sich ein funktionierendes und in ein LoRaWAN-Server eingebundendes LoRaWAN-Gateway im Empfangsbereich des Sensors befindet. Ist dies nicht der Fall, muss der Sensor zunächst in Empfangsreichweite eines solchen Gateways gebracht werden. Erst wenn dann keine Sendung mehr vom Sensor empfangen wird, kann nach Prüfung der Konfiguration des Sensors davon ausgegenangen werden, dass ein Hardware-Defekt vorliegt, und es besteht ein Anrecht kostenlosen auf Austausch des Sensors.
g) Stellt sich bei Austausch eines defekten Sensors fest, dass Feuchtigkeitseindringung vorliegt, und ist das Gehäuse des Sensors mit einem Aufkleber versiegelt, der durchtrennt oder so entfernt wurde, dass ein Öffnen des Gehäuses durch den Kunden erkennbar ist, besteht kein Anrecht auf einen kostenlosen Austausch des Sensors. Der Fall von Feuchtigkeitseindringung bei einem versiegelten Gehäuse bleibt hiervon unberührt.
7. Nutzungsrechte des Kunden am Webservice, Rechte des Lieferanten bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
a) Der Kunde erhält am Webservice einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte.
b) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung des Webservices unter Verwendung der Passwörter des Kunden durch Unbefugte zu verhindern. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und / oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
c) Im Fall eines Missbrauchs der ihm überlassenen Passwörter trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat.
d) Der Kunde haftet dafür, dass der Webservice nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet wird.
f) Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Lieferant den Zugriff des Kunden auf den Webservice sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern es dem Lieferanten zumutbar ist, hat er den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern.
g) Verstößt der Kunde gegen vorstehenden Absatz g) ist der Lieferant berechtigt, die dadurch betroffenen Daten unverzüglich zu löschen.
h) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Lieferanten weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so kann der Lieferant den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
i) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Lieferant Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen.
8. Entgelt
8.1 Bei der Miete des Sensors Modell "Plantobelly L"
a) Es fällt die für eine monatliche Zahlungsweise vereinbarte Vergütung für jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit ab betriebsfähiger Bereitstellung an (jeweils Tag des Kalendermonats der Bereitstellung). Sie wird mit Bereitstellung der Anwendung und sodann am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Vertragsmonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die für kommende Zeiträume gezahlte Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
b) Die für ein jährliche Zahlungsweise vereinbarte Vergütung fällt für jedes angefangene Jahr der Vertragslaufzeit ab betriebsfähiger Bereitstellung an (jeweils Kalendertag der Bereitstellung). Sie wird mit Bereitstellung der Anwendung und sodann am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Vertragsmonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die für kommende Zeiträume gezahlte Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
c) Der Lieferant ist berechtigt, die Vergütung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Kalendermonaten zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches binnen vier Wochen nach Zugang der Information über die Preiserhöhung auszuüben ist. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
8.2 Bei Kauf des Sensors Modell "Plantobelly N"
a) Es fallen keine weitere Kosten neben dem Kaufpreis an. Im Kaufpreis sind die Datenübertragung während der bei Bestellung/Angebot angegebenen Lebensdauer des Sensors enthalten und die Nutzung des Webservices.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
a) nicht in Programme, die von dem Lieferanten betrieben werden, außerhalb der gewöhnlichen Nutzung einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Lieferanten unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
b) den Lieferanten von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Webservices durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Webservices verbunden sind;
c) seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;
d) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung des Webservices personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
e) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel am Webservices oder an einem Sensor, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Lieferant infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;
10. Haftung und Haftungsgrenzen
a) Die Parteien halten einander bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
b) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentlich gelten solche Pflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann und welche gerade der Erreichung der Ziele dieses Vertrages dienen. Insoweit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
c) Sofern der Kunde Unternehmer i.S.V. § 14 BGB ist, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Lieferanten auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel im Übrigen ausgeschlossen.
d) Plantobelly-Sensoren sind konzipiert zur vegetationsbezogenen Feuchtigkeitsmessung im Erdreich. Außerhalb dieses Einsatzbereichs kann der Lieferant keine FUnktionsgarantie geben. Ist ein alternativer Einsatzzweck vorgesehen, so ist dies vor Bestellung mit dem Lieferant abzustimmen.
e) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Datensicherheit, Datenschutz
Die Parteien schließen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag für die vom Lieferanten zu erbringenden Leistungen.
12. Laufzeit, Kündigung
a) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der bei der Bestellung vereinbarten Mindestlaufzeit in Schrift- oder Textform mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden. Dabei ist auch eine Teilkündigung für einzelne Nutzer möglich. Ist nichts gesondert vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
c) Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann der Lieferant den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug ist. Der Lieferant kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
13. Schlussbestimmungen
a) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
b) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
c) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
d) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des Lieferanten zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Plantobelly UG (haftungsbeschränkt)
29.06.2022